Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1968 - IV B 566/68 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 1968 - IV B 566/68 (https://dejure.org/1968,1389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 709
- DVBl 1969, 376
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Entsprechend wird dieser Grundsatz im Verwaltungsprozeß angewandt (§ 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO ; vgl. OVG Münster, NJW 1969, S. 709 f.). - BGH, 11.11.1976 - III ZR 17/76
Entschädigung für Anwaltskosten
- OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 4 OA 39/23
Notwendige Aufwendungen; Auslagen; Gebühren; Honorarvereinbarung; …
Hätte der Gesetzgeber eine so weitgehende Verschiedenheit der Kostenerstattung für die anwaltliche Vertretung im Verwaltungsprozess von derjenigen im Zivilprozess beabsichtigt, so hätte dies in § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO klarer zum Ausdruck kommen müssen (vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Beschl. v. 25.10.1968 - IV B 566/68 -, NJW 1969, 709 = BeckRS 1968, 105533).
- VG Minden, 06.10.2008 - 7 K 797/06
Verfahrensrecht, Kostenrecht, Anwaltskosten, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, …
Sie übersehen dabei aus Sicht des erkennenden Gerichts die Vorgaben des § 162 Abs. 1 VwGO bzw. des § 91 Abs. 1 ZPO und begeben sich damit in Widerspruch zu der einschlägigen Rechtsprechung des OVG Münster, Beschluss vom 25.10.1968 in IV B 566/68, NJW 1969, 709 (Leitsatz 1 und Gründe); VGH München, Beschlüsse vom 07.02.1990 in 7 C 89.3747 und vom 24.10.1991 in 20 A 88.40116, 20 AS 88.40114, 20 AS 88.40118, 20 AS 88.4012091, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.10.1995 in 1 M 2160/95, juris zu § 162 Abs. 2 VwGO; sowie in erkennbaren Widerspruch zu den allgemeinen Grundsätzen der Festsetzung, nach denen vorbehaltlich ihrer tatsächlichen Notwendigkeit nicht mehr als die mit der Rechtsverfolgung/-verteidung verbundenen tatsächlichen Aufwendungen des Erstattungsberechtigten festzusetzen sind - vgl. u.a. BVerfG, in Rd.Nr. 16 des Beschluss vom 03.11.1982 in 1 BvR 710/82 unter Hinweis auf RGZ, juris: "Es gehört zum gesicherten Standard der Kostenfestsetzung (…vgl. RGZ 35, S. 427 (428);… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., Anm. A II b zu § 104) und versteht sich von selbst, daß keinesfalls höhere Kosten als erstattungsfähig festgesetzt werden dürfen, als dem Berechtigten entstanden sind.". - VG Minden, 05.06.2008 - 7 K 797/06
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachfestsetzungsantrags; Anrechnung der …
Sie übersehen dabei aus Sicht des erkennenden Gerichts die Vorgaben des § 162 Abs. 1 VwGO bzw. des § 91 Abs. 1 ZPO und begeben sich damit in Widerspruch zu der einschlägigen Rechtsprechung des OVG Münster, Beschluss vom 25.10.1968 in IV B 566/68, NJW 1969, 709 (Leitsatz 1 und Gründe); VGH München, Beschlüsse vom 07.02.1990 in 7 C 89.3747 und vom 24.10.1991 in 20 A 88.40116, 20 AS 88.40114, 20 AS 88.40118, 20 AS 88.4012091, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.10.1995 in 1 M 2160/95, juris zu § 162 Abs. 2 VwGO; sowie in erkennbaren Widerspruch zu den allgemeinen Grundsätzen der Festsetzung, nach denen vorbehaltlich ihrer tatsächlichen Notwendigkeit nicht mehr als die mit der Rechtsverfolgung/-verteidung verbundenen tatsächlichen Aufwendungen des Erstattungsberechtigten festzusetzen sind - vgl. u.a. BVerfG, in Rd.Nr. 16 des Beschluss vom 03.11.1982 in 1 BvR 710/82 unter Hinweis auf RGZ, juris: "Es gehört zum gesicherten Standard der Kostenfestsetzung (…vgl. RGZ 35, S. 427 (428);… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., Anm. A II b zu § 104) und versteht sich von selbst, daß keinesfalls höhere Kosten als erstattungsfähig festgesetzt werden dürfen, als dem Berechtigten entstanden sind.". - BGH, 11.11.1976 - III ZR 148/75
Umfang der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - Ersatz von Auslagen zur …
- VGH Bayern, 12.06.2013 - 3 C 13.1091
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
Die darüber hinausgehenden, auf einer Honorarvereinbarung beruhenden Anwaltskosten sind nach § 162 Abs. 2 VwGO nicht erstattungsfähig (vgl. OVG Münster NJW 1969, 709) und können daher auch nicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe geltend gemacht werden. - OVG Saarland, 06.12.1971 - II W 13/71
Beanstandung der außergerichtlichen Kosten; Zulässigkeit und Vergütung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.11.1976 - III ZR 87/75
Ersatz für die Aufhebung einer Strafverfolgungsmaßnahme notwendigen Auslagen - …